Kanzlei-KI-Radar – Oktober 2026
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Einmal im Monat ordnen wir Entwicklungen rund um KI danach ein, was sie für Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien bedeuten und was Sie jetzt tun können. Jede Aussage ist mit der Quelle verlinkt.
BAG verwirft Beschwerde: Entwurf nicht selbst geprüft, Zitate erfunden
Was passiert
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 30. September 2026 (Az. 2 AZN 339/26) eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. Die Begründung enthielt zahlreiche zitierte Entscheidungen, die nicht existieren, und gab den Inhalt realer Urteile falsch wieder. Das Gericht sah darin Anzeichen, dass der Anwalt den Text nicht selbst geprüft hatte, und verwies auf die Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zur Überprüfung von KI-Ergebnissen. Die nachträgliche Versicherung des Anwalts half nicht: Eine erstmalige Zu-eigen-Machung nach Fristablauf war unwirksam. Über den Beschluss berichtete beck-aktuell am 15. Oktober 2026.
Was es für Kanzleien bedeutet
Vor dem BAG besteht Vertretungszwang, und ein Anwalt darf den Entwurf eines Dritten nur übernehmen, wenn er ihn selbst geprüft hat. Der Beschluss betrifft das Arbeitsrecht und damit Rechtsanwälte unmittelbar. Die Lehre ist aber allgemein: Die Prüfung muss vor der Frist stattfinden, nicht erst nach einem Hinweis des Gerichts. Das gilt für KI-Entwürfe ebenso wie für Entwürfe von Mandanten oder Dritten. Steuerberater, die Schriftsätze für Mandanten einreichen, sollten dieselbe Sorgfalt anlegen.
Was Sie jetzt tun können
Legen Sie fest, dass jeder fremde oder KI-gestützte Entwurf vor Fristablauf von einer verantwortlichen Person durchgesehen wird, einschließlich eines Abgleichs aller Fundstellen mit der Originalquelle. Vermerken Sie die Prüfung in der Akte. Diese Einordnung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Haftung bei KI-Schriftsätzen: Prüfen ist die Kernpflicht, nicht das Verbot von KI
Was passiert
Ein Beitrag im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins vom 28. September 2026 ordnet die Haftung bei KI-generiertem Prozessvortrag ein. Nach der Autorin begründet der Einsatz von KI für sich keine Pflichtverletzung, wohl aber die unterlassene Prüfung der Ergebnisse. Die Verantwortung lasse sich weder auf den KI-Anbieter abwälzen noch durch eine Vertragsklausel ausschließen. Genannt werden Hinweise des Kammergerichts Berlin (17 WF 144/25) und eine Verwarnung des Amtsgerichts Köln (312 F 130/25) wegen erfundener Passagen und Quellen. Zum Versicherungsschutz weist der Beitrag auf Fragen hin, etwa beim Ausschluss wissentlicher Pflichtverletzungen. Die Autorin ist Referentin der Allianz Versicherungs-AG und gibt ihre fachliche Einschätzung wieder.
Was es für Kanzleien bedeutet
Für Kanzleien heißt das: KI darf genutzt werden, die Prüfung bleibt Ihre Aufgabe und sollte nachweisbar sein. Wer die Prüfung dokumentiert, kann im Streitfall zeigen, dass er sorgfältig gearbeitet hat. Das gilt für Rechtsanwälte ebenso wie für Steuerberater, die Mandanten gegenüber nach ihrem Auftrag haften.
Was Sie jetzt tun können
Dokumentieren Sie bei KI-gestützten Arbeitsergebnissen, wer was wann geprüft hat. Fragen Sie Ihren Berufshaftpflichtversicherer oder Ihren Makler schriftlich, wie KI-gestützte Arbeit in der Police behandelt wird. Diese Einordnung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Verwaltungsgerichte fordern Regeln für Länge und Struktur von Schriftsätzen
Was passiert
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe sowie des Bundesverwaltungsgerichts haben auf ihrer Jahrestagung vom 30. September bis 3. Oktober 2026 in Lüneburg eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Sie beklagen, dass generative KI lange, unklare Schriftsätze mit schwer auffindbaren Anträgen und vielen Quellen erzeugen kann, die Richter einzeln prüfen müssen. Sie fordern eine hinreichend bestimmte Grundlage in der Verwaltungsgerichtsordnung für verbindliche Vorgaben zu Umfang und Struktur und begrüßen eine Bundesratsinitiative dazu. Gerichtsseitige KI-Werkzeuge zur Zusammenfassung lehnen sie ab: Die Verantwortung für einen verständlichen Vortrag solle bei den Beteiligten bleiben. beck-aktuell berichtete am 5. Oktober 2026.
Was es für Kanzleien bedeutet
Die Erklärung ist eine Forderung, keine Regel. Sie zeigt aber, wohin es gehen kann: Wer vor Verwaltungsgerichten auftritt, muss künftig mit Vorgaben zu Länge und Aufbau rechnen. Ein von KI aufgeblähter Schriftsatz schadet schon heute der eigenen Sache, wenn der Antrag im Text nicht zu finden ist. Das betrifft Rechtsanwälte, die in Verwaltungsverfahren vertreten.
Was Sie jetzt tun können
Lassen Sie KI-Entwürfe vor dem Versand kürzen: Anträge an den Anfang, nur Quellen, die den Vortrag tragen. Verfolgen Sie die Bundesratsinitiative zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.
Schatten-KI: Private KI-Zugänge im Kanzleialltag vermeiden
Was passiert
In der NJW (Heft 42/2026) beschreiben Gudrun Schäpers, Präsidentin des OLG Hamm, und Isabelle Biallaß, Richterin am OLG Hamm, am 16. Oktober 2026 den Umgang mit KI in der Justiz. Private KI-Anwendungen könnten ohne Problembewusstsein dienstlich genutzt werden, besonders wenn es kein dienstliches Angebot gibt. Personen- oder verfahrensbezogene Daten dürften nicht eingegeben werden. Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichte Anbieter und Betreiber, KI-Kompetenz zu fördern, garantiere aber kein bestimmtes Niveau. Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung der Autorinnen wieder.
Was es für Kanzleien bedeutet
Die Beschreibung stammt aus der Justiz, das Muster gibt es auch in Kanzleien: Wo kein freigegebenes KI-Werkzeug bereitsteht, greifen Mitarbeitende zu privaten Konten. Mandantendaten gehören dort nicht hin. Das betrifft Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien gleichermaßen, weil beide mit vertraulichen Mandantendaten arbeiten.
Was Sie jetzt tun können
Stellen Sie ein freigegebenes KI-Werkzeug bereit und legen Sie schriftlich fest, dass Mandantendaten nicht in private Konten eingegeben werden. Planen Sie eine kurze, dokumentierte Einweisung für alle, die KI nutzen. Mehr dazu auf unserer Seite für Kanzleien. Diese Einordnung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die nächste Ausgabe erscheint im November 2026.
